Termine / Aktuelles

Das Projekt MEHR Männer in Kitas Wiesbaden hat eine informative
Broschüre gestaltet.

Anschauen können Sie sie, wenn Sie auf die Broschüre klicken.

 

 

 

 

 


Aktuelles zu dem Wiesbadener Projekt MEHR Männer in Kitas
aus der Frankfurter Rundschau vom 24.01.2012 lesen Sie hier.

 

 

 


Übergang Kita - Grundschule

Die Koordinierungsstelle Übergang Kita - Grundschule läd alle bisherigen Plenumsmitglieder sowie weitere, an der Mitarbeit interessierte Kolleginnen und Kollegen aus den lokalen Netzwerken, zur Plenumssitzung ein.

27. Februar 2012
von 14:00-16:30 Uhr
in der Aula der Otto–Stückrath–Schule,

Albert–Schweitzer–Allee 40, 65203 Wiesbaden

Programm
14:00 Uhr Stehcafé
14:30 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Pädagogischen Projekte (Projektmappe)

15:00 Uhr Markt der Möglichkeiten (Vorstellung ausgewählter Projekte)
15:45 Uhr Ideen zur Weiterentwicklung der Wiesbadener Empfehlung
16:15 Uhr Verschiedenes

Die Einladung finden Sie hier.


Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen in Hessen

In 2011 hat die Landesregierung den Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut
und die TU Dortmund beauftragt eine Studie zum Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen in Hessen zu erstellen.
Diese ist im Dezember 2011 veröffentlicht worden und weist alleine für

Wiesbaden (S. 54 - 56) einen Bedarf bis 2013/14 von ca. 550 Fachkräften aus.

Dabei sind nach Äußerungen der Wissenschaftler auf dem Fachkräftegipfel Hessen am 10.10.2011 die Auswirkungen der neuen Mindestverordnung nicht mal eingerechnet.

 


29.12.2011

Das Hessische Sozialministerium hat eine Empfehlung zur Reduktion möglicher Belastungen durch "Weichmacher" in Kindertagesstätten herausgegeben.

„Weichmacher“ sind chemische Verbindungen, die in unterschiedlichen Kunststoffprodukten eingesetzt werden, um diese Materialien elastischer zu machen. Eine bedeutende Gruppe der Weichmacher sind die sog. „Phthalate“, die Bodenbelägen, Einrichtungsgegenständen, Verpackungsmaterialien, Bekleidungsstücken, Freizeitartikeln, Spielzeug, Kabelummantelungen und vielen weiteren Produkten zugesetzt werden. Auch als Lösemittel und Trägermittel u.a. in Kosmetika, Farben und Lacken finden Phthalate Anwendung.

Unbedingt sind vor einem Kauf umfassende Informationen und Beratungen über enthaltene Weichmacher als Inhaltsstoffe einzuholen. Entsprechende Nachfragen und Beratungen leisten Hersteller, Fachhändler und Fachbetriebe. Allgemein ist aus gesundheitlicher Sicht zu raten, zukünftig bevorzugt emissions- und gesundheitsgeprüfte Produkte und Materialien einzusetzen.


Den vollständige Ergebnisbericht "Elternwünsche und Betreuungsbedarfe für Kinder unter 3 Jahren in Wiesbaden", der von der Stadtforschung erstellt wurde, finden Sie hier.

Im Herbst 2011/Winter 2011/2012 werden weitere Ergebnisberichte zu den Betreuungsbedarfen im Elemtarbereich und für Kinder im Grundschulalter folgen.


Vereinsrecht

Unterbrechung und Vertagung der Mitgliederversammlung

Eine Unterbrechung oder Vertagung der Mitgliederversammlung ist nicht ohne weiteres möglich. Unter Umständen wird die vertagte Versammlung nämlich beschlussunfähig, weil die erforderlichen Formvorschriften nicht eingehalten wurden.

Vor deren Beginn kann eine Mitgliederversammlung nicht verlegt werden. Auch wenn hier der Begriff "Verlegung" benutzt wird, handelt es sich immer um eine Rücknahme der Einberufung. Grundsätzlich ist die eine solche Rücknahme möglich. Sie kann von dem Organ vorgenommen werden, der die Mitgliederversammlung einberufen darf - in der Regel also durch den Vorstand.

Bei einer Rücknahme der Einberufung ist grundsätzlich aber eine Neuberufung nötig. Dabei müssen die satzungsmäßigen Formen und Fristen eingehalten werden - also auch die Einladungsfrist. Ohne Einhaltung dieser Vorgaben ist nur eine Verlegen um eine Stunde und an einen nahegelegenen Versammlungsort möglich.
Zu beachten ist, dass eine grundloser Widerruf des Termins zu Schadenersatzansprüchen (Reisekosten) der Mitglieder führen kann, wenn sie nicht rechtzeitig informiert werden.

Eine Unterbrechung der Versammlung ordnet grundsätzlich der Versammlungsleiter an. Das gilt aber nur für kurzzeitige Unterbrechungen. Wird die Versammlung erst am nächsten Tag fortgesetzt, ist die Mitgliederversammlung zuständig. Hier genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.

Bei einer Unterbrechung für mehr als einen Tag handelt es sich um eine Vertagung. Die muss immer von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Vertagung ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein zeitnaher neuer Termin bestimmt wird. Zeitnah bedeutet hier innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Wird der Beschluss zur Vertagung einstimmig gefasst, ist keine neue Einberufung der Mitgliederversammlung nötig. Wenn nicht, muss eine neue Einladung erfolgen - unter Beachtung der satzungsgemäßen Frist und Form.

Für die Vertagung muss aber ein sachlicher Grund vorliegen (z. B. Beschlussunfähigkeit oder fehlende Unterlagen). Die Vertagung darf nicht dazu benutzt werden, um Beschlüsse zu verhindern. Das gilt besonders bei Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein Minderheitenbegehren. Hier muss über die Sachanträge der Minderheit abgestimmt werden, wenn kein sachlicher Grund für eine Vertagung vorliegt.

(Quelle: www.vereinsknowhow.de)